Ortsumgehung Heldrungen im Zuge der L2287

Die Notwendigkeit der Baumaßnahme ergab sich aus der hohen Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt Heldrungen. Diese entspricht in ihrer Linienführung, im Querschnitt und im Bereich der Knotenpunkte nicht den Anforderungen an eine Straße mit hoher Verbindungsfunktion.

 

Enge Kurven, fehlende Haltesichtweiten sowie die Tatsache, dass der Begegnungsfall LKW in Teilbereichen nicht möglich ist, beeinträchtigen die Verkehrssicherheit.

 

Von entscheidender Bedeutung für die Verlegung der Landesstraße L2287 im Raum Heldrungen ist die verkehrliche und raumordnerische Wirkung der BAB A71 Erfurt-Sömmerda-Artern-Sangerhausen (A38).

 

Entsprechend dem Regionalen Raumordnungsplan Nordthüringen soll die B85 Bad Frankenhausen-Oldis- leben zwischen Oldisleben und Heldrungen zur Entlastung der Thüringer Pforte direkt an die A71 (AS Heldrungen) geführt werden. Die abschnittsweise Inbetriebnahme der A71 führt dazu, dass der Verkehr der A71 jeweils über das nachgeordnete Straßennetz geführt werden muss. Dieser kann unter anderem auch über die Ortsumgehung Heldrungen abgeleitet werden.

 

Durch die Ortsumgehung Heldrungen werden:

  • vorhandene Sicherheits- und Leistungsfähigkeitsdefizite im Zuge der B86/L2287 abgebaut
  • bestehende und potenzielle Gewerbestandorte im Einzugsgebiet optimal an die A71 angebunden
  • die Ortslagen vom Durchgangsverkehr wirksam entlastet, womit eine deutliche Verbesserung derLebensqualität der Anwohner erreicht wird
  • bessere Erreichbarkeit bedeutender touristischer Ziele

Insgesamt wurden für die Ortsumgehung Heldrungen einschließlich für die beiden Brücken, ca. 8,50 Mio € ausgegeben. Dabei waren die Aufwendungen für die archäologische Sondierung des Baufeldes, die Siche- rungen und Umverlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen und die sehr umfangreichen Arbeiten zur Stabilisierung des Baugrundes bzw. zur Schaffung der Tragfähigkeit des Straßenkörpers von entscheidendem Einfluss auf die Kosten.Der wesentliche Teil der Finanzierung (ca. 75 %) erfolgte über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Rest aus Mitteln des Freistaat Thüringen.