Ab dem 17.12.2023 trat für unser Unternehmen das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft.

Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Person). Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Dieses Gesetz gilt für die Meldung und die Offenlegungen von Informationen über Verstöße gegen Gesetze, Vorgaben und Regelungen, den Verhaltenskodex etc

Um ein gesetzeskonformes Verhalten unseres Unternehmens sicherzustellen, haben wir uns dazu entschieden,
eine externe Meldestelle bei der Firma BARES Baustoffhandel und Reifenservice GmbH einzurichten.
Die Verantwortlichen sind:

  • Heidi Bartels
  • Jens Mühling

Eine Meldung durch unser Hinweisgebersystem erfolgt ausschließlich per Mail unter meldestelle-hinweisgeberschutzgesetz@bares-baustoffe.de.

Wichtige Hinweise zur Nutzung unseres Hinweisgebersystems:

  • Alle Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden etc.) sind berechtigt, Meldungen (Hinweise) abzugeben.
  • Nur der Hinweisbearbeiter erhält im ersten Schritt Kenntnis von Ihrem Hinweis und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Unbefugte Mitarbeitende haben keinen Zugang zu Ihrem Hinweis. Alle Informationen aus Ihrem Hinweis werden streng vertraulich behandelt. Das Verfahren erfolgt unter Einhaltung des § 28 Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG (Verfahren bei externen Meldungen)
  • Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze, Vorgaben und Regelungen, den Verhaltenskodex etc. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Produkten oder Angeboten, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeinen Kontaktadressen.
  • Bitte geben Sie nur Hinweise, wenn Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Wissentlich wahrheitswidrige Behauptungen oder unwahre Tatsachen sind zu unterlassen, da sich der Hinweisgeber hierdurch unter Umständen strafbar machen kann. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihren Hinweis als Vermutung oder Äußerung eines Dritten.
  • Aus Datenschutzgründen empfehlen wir ausdrücklich die Angabe einer privaten Mailadresse.